12.04 - Conditions on Which the Use of he Church at White Ladies as Frankort was Granted
APPENDIX D (p. 124).
CONDITIONS ON WHICH THE USE OF THE CHURCH OF THE WHITE LADIES AT FRANKFORT WAS GRANTED TO THE ENGLISH EXILES.
"Nun war bey Ankunft der Engellaender eine Kirche in Frankfurt, die einigen franzoesischen Protestanten zum Gebrauch eingeraeumt war, welche nun auch zum Behuf der Engellaender in Vorschlag gebracht, und am 14 Julii ihnen wirklich angewiesen wurde. Doch machte der Rath gewisse Ordnungen, und suchte die Sache also einzurichten, das allerlei Disputen, die etwa entstehen moegten, der Weg verlaget wurde. Die vornehmsten waren diese: (a) dass die Engellaender und Franzosen einerley Lehre und Ceremonien fuehren sollten; Daher sollten jene (b) der Franzosen Glaubensbekaentniss, das diese N.B. dem Rath ueberreichet hatten, unterschreiben. (c) Liessen sich die Engellaender gefallen, dass das Volk bey dem gemeinen Gebet das Amen nicht mehr laut sagen sollte, wie sonst in der Kirche von Engelland ueblich ist. (d) Dass die Prediger das weisse Chorhemde, nebst vielen andern in Engelland eingefuehrten Ceremonien abschaffen sollten, als welche den Einwohnern, die solcher Dinge ungewohnt waeren, einstossig seyn koennten. Und was der gleichen Umstaende mehr waren, welche die Engellaender, um desto eher zum Stande zu kommen, freiwillig eingiengen."—J. Hildebrand Withof, ’Vertheidigung der.... Nachricht wie es mit V. Pollane erstem Reformirten Prediger zu Frankfurt-am-Mayn ... zugegangen,’ 1753, folio.
